FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz in Tschechien?

In Tschechien gilt für die Mehrzahl der Güter und Dienstleistungen der MwSt.-Regelsatz von 21 %. Der ermäßigte MwSt.-Satz von 15 % gilt für Verkäufe der im Anhang 2 und 3 des MwSt.-Gesetzes angeführten Güter, wie z. B. Verkauf von Lebensmitteln, Medizinprodukten und Pflegehilfsmitteln, Tierfutter, Pflanzen und Samen. Darüber hinaus gilt in Tschechien auch ein sog. zweiter ermäßigter Satz von 10 %, zu dem z. B. verschiedene Arzneimittel, Babynahrung und Lebensmittel für Kleinkinder, E-Books und Audiobücher verkauft werden.

Wie läuft die Kommunikation mit dem Finanzamt?

Die Kommunikation mit dem tschechischen oder slowakischen Finanzamt erfolgt nur in tschechischer oder slowakischer Sprache, das Finanzamt kann keine fremdsprachigen Dokumente bearbeiten. Deshalb sind alle Schriftsätze, Einreichungen und Antworten in tschechischer oder slowakischer Sprache vorzulegen und etwaige fremdsprachigen Anlagen stets mit einer Übersetzung in die tschechische oder slowakische Sprache zu versehen. Dokumente oder Antworten sind dem Finanzamt elektronisch zuzusenden, d.h. nicht per E-Mail, sondern mit digitaler Signatur oder in die Data-Box. Sollte der Steuerpflichtige ein Dokument auf dem Postweg oder per E-Mail zusenden, obwohl es mit der digitalen Signatur zu versehen oder in die Data-Box zuzusenden gewesen wäre, wird das Finanzamt dieses Dokument ablehnen und es so behandeln, als ob es nicht eingereicht worden wäre.

Wie erfolgt die Beantragung der UID-Nummer in Tschechien oder in der Slowakei?

In erster Linie sind das Anmeldeformular auszufüllen und die notwendigen Dokumente vorzulegen, alles ist beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen. Die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt erfolgt in tschechischer oder slowakischer Sprache. Deshalb ist auch der Antrag in tschechischer oder slowakischer Sprache auszufüllen und sind alle benötigten Dokumente aus der Fremdsprache zu übersetzen. Unsere Kanzlei kann die Übersetzungen für günstige Preise erledigen.

Wie lange dauert die Anmeldung der UID-Nummer in Tschechien oder in der Slowakei?

Das Finanzamt hat eine interne Bearbeitungsfrist von 30 Tagen, die gilt, wenn der Steuerpflichtige dem Finanzamt alle benötigten Dokumente vorlegt. Da unsere Kanzlei in diesem Bereich über ein einzigartiges Know-how verfügt, werden über unsere Kanzlei vorgenommene Anmeldungen der UID-Nummer allgemein binnen weniger Tage erledigt.

Welche Dokumente sind dem Finanzamt in diesem Zusammenhang vorzulegen?

In Tschechien und in der Slowakei werden die MwSt.-Erklärung, Kontrollmeldung und in einigen Fällen auch die Zusammenfassende Meldung eingereicht. Alle Einreichungen werden als abschließend behandelt. Die z. B. in Deutschland einzureichende MwSt.-Jahreserklärung gibt es in Tschechien und in der Slowakei nicht. Ist für einen konkreten Monat irgendetwas zu ändern oder zu berichtigen, so ist für diesen konkreten Monat eine ergänzende Steuererklärung einzureichen.

Wie häufig sind Steuererklärungen einzureichen?

Veranlagungszeitraum ist allgemein der Kalendermonat. Für kleinere Steuerpflichtige mit einem Umsatz bis 10 Millionen CZK kann Veranlagungszeitraum auch das Quartal sein, dies ist jeweils bis spätestens 25. Januar des entsprechenden Jahres anzuzeigen, aber erst ab dem zweiten Jahr nach Anmeldung möglich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass einige Steuerpflichtige mit vierteljährlichem Veranlagungszeitraum ihre Kontrollmeldungen oder Sammelmeldungen auf Monatsbasis einzureichen haben. Für sie entfällt so der Vorteil des vierteljährlichen Veranlagungszeitraums.

Welche Frist gilt für die USt-Voranmeldung in Tschechien und in der Slowakei?

Die MwSt.-Erklärung, Kontrollmeldung und Zusammenfassende Meldung sind spätestens am 25. Tag des nachfolgenden Kalendermonats einzureichen. Steuerpflichtige mit vierteljährlichem Veranlagungszeitraum reichen ihre Steuererklärungen bis zum 25. Tag des Folgemonats nach Ende des Kalenderquartals ein. Zu beachten ist, dass beim vierteljährlichen Veranlagungszeitraum die Kontrollmeldungen und Sammelmeldungen in einigen Fällen monatlich, d.h. bis zum 25. Tag des Folgemonats einzureichen sind.

Welche Strafen gelten bei verspäteter Anmeldung der UID-Nummer?

In der Tschechischen Republik werden bei verspäteter Anmeldung der Umsatzsteuer ID-Nummer keine Strafen verhängt. Das bedeutet allerdings nicht, dass bei verspäteter Anmeldung der Umsatzsteuer ID-Nummer keine Strafmaßnahmen verhängt werden. Diese sind nämlich damit verbunden, dass bei verspäteter Anmeldung allgemein auch die Steuererklärungen und Kontrollmeldungen zu spät eingereicht werden und die Mehrwertsteuer in Tschechien oder in der Slowakei zu spät gezahlt wird. Bei zu spät eingereichter Umsatzsteuererklärung, Kontrollmeldung und zu spät gezahlter Steuer fallen Bußgelder und Verzugszinsen an. Diese Sanktionen sind dabei nicht unerheblich.

Wie lange rückwirkend kann die Umsatzsteuer- voranmeldung eingereicht werden?

Die Umsatzsteuererklärung kann für 3 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Danach sind keine ergänzenden Erklärungen oder Berichtigungen mehr möglich. In Einzelfällen (wenn z. B. eine Steuerprüfung im Ausland durchgeführt wird) kann vom Institut der tätigen Reue Gebrauch gemacht werden, das die Verjährungsfrist durchbricht und es dem Steuerzahler möglich macht, Steuererklärungen auch für Zeiträume einzureichen, die ansonsten bereits verjährt wären und für die keine Steuererklärungen mehr eingereicht werden könnten.

Wie lange rückwirkend können eingereichte USt-erklärungen berichtigt werden?

Eine Umsatzsteuererklärung kann 3 Jahre rückwirkend berichtigt werden.

Welche Strafmaßnahmen gelten für verspätet eingereichte Umsatzsteuererklärungen oder zu spät gezahlte Umsatzsteuer in Tschechien?

Für verspätet eingereichte Umsatzsteuererklärungen gilt ein Bußgeld von 0,05 % der bestimmten Steuerpflicht oder des bestimmten Vorsteuerüberschusses für jeden Verzugstag. Bei Verspätungen von weniger als 5 Werktagen wird kein Bußgeld bemessen. Bußgelder können bis maximal 300 TCZK verhängt werden.

Für zu spät gezahlte Umsatzsteuern werden Verzugszinsen in Tschechien berechnet, diese betragen gegenwärtig 8,5 % p.a. aus dem geschuldeten Betrag. Verzugszinsen werden nicht bemessen, wenn der Verzug weniger als 4 Tage dauerte.

Hohe Bußgelder werden für nicht oder zu spät eingereichte Kontrollmeldungen in Tschechien verhängt, bzw. auch dann, wenn der Steuerpflichtige auf eine Aufforderung des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Kontrollmeldung nicht fristgerecht reagiert.

Wird die Kontrollmeldung innerhalb der festgesetzten Frist (d.h. zum 25. Tag des Folgemonats) nicht eingereicht, wird ein Bußgeld in Tschechien verhängt in Höhe von

a) 1.000 CZK, wenn die Kontrollmeldung ohne Aufforderung durch das Finanzamt nachträglich eingereicht wird,

b) 10.000 CZK, wenn die Kontrollmeldung nach Aufforderung durch das Finanzamt in der nachträglich festgesetzten Frist eingereicht wird,

c) 30.000 CZK, wenn die Kontrollmeldung nicht eingereicht wird, falls das Finanzamt den Steuerzahler zur Änderung, Ergänzung oder Bestätigung der Kontrollmeldung aufgefordert hat,

d) 50 000 CZK, wenn die Kontrollmeldung nach Aufforderung durch das Finanzamt nicht in der nachträglich festgesetzten Frist eingereicht wird.

Wie ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt in Tschechien oder in der Slowakei zu zahlen?

Die Umsatzsteuer wird durch Überweisung auf das bei der Tschechischen oder Slowakischen Zentralbank geführte Konto des Finanzamtes gezahlt. Dabei gilt, dass alle Gebühren zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen. Sollten die Gebühren nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen, entsteht auf dem persönlichen Steuerkonto des Steuerpflichtigen ein Zahlungsrückstand.

Jede Zahlung ist mit der zugeteilten UID-Nummer zu versehen. Zugleich muss deutlich gemacht werden, welche Steuer durch die jeweilige Zahlung gezahlt wird.

Wer unterliegt der Pflicht, Warenlieferungen im Intrastat auszuweisen?

Der Pflicht zum Datenausweis im Intrastat unterliegen zur Mehrwertsteuer in Tschechien angemeldete (juristische und natürliche) Personen oder zu MwSt.-Zwecken in Tschechien erfasste Gebietsfremde, die Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat ausführen oder Ware aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einführen, und zwar jeweils im den Schwellenwert für den Datenausweis im Intrastat von 12 Mio. CZK übersteigenden Wert.

Die Pflicht, mit dem Datenausweis im Intrastat zu beginnen, entsteht im Verlauf des Kalenderjahres ab dem Monat (Bezugszeitraum), in dem bei der Warenausfuhr oder -einfuhr der Ausweisschwellenwert erreicht wird.

Die Pflicht zum Datenausweis im Intrastat kann der Meldeeinheit gesondert für die ausgeführten Güter, gesondert für die eingeführten Güter oder sowohl für die ausgeführten, als auch für die eingeführten Güter gemeinsam entstehen. Daher haben einige Meldeeinheiten die Angaben im Intrastat nur für die ausgeführten Güter, einige nur für die eingeführten Güter und andere wiederum die Angaben über beide Warenbewegungsrichtungen über die Grenze der Tschechischen Republik auszuweisen.

Wird der EU-Fernverkauf im Intrastat in Tschechien ausgewiesen?

Tätigt die Meldeeinheit den EU-Fernverkauf an Endverbraucher (B2C) in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie nicht zur Mehrwertsteuer angemeldet ist, weist sie diese Exporte im Intrastat unter dem Transaktionscode 12 in Tschechien aus. Verkauft die Meldeeinheit Ware im Fernabsatz an Endverbraucher in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie zur Mehrwertsteuer angemeldet ist, weist sie die Exporte im Intrastat unter dem Transaktionscode 31 in Tschechien aus (sollte sie ihre MwSt.-Anmeldung im anderen EU-Mitgliedstaat aufheben oder sie aufgehoben werden und sie somit in dem EU-Mitgliedstaat, in das sie Ware exportiert, nicht mehr zur MwSt. registriert sein, wird sie die Exporte im Intrastat unter dem Transaktionscode 12 ausweisen). Der Export aus  Tschechien wird gleichzeitig in der Umsatzsteuervoranmeldung erklärt.

Die Verkäufer, die die Ware nach Tschechien wegen des EU-Fernverkaufes verbringen, müssen diese Importe in Tschechien unter dem Transaktionscode 31 erklären. Der Import nach Tschechien wird gleichzeitig in der Umsatzsteuervoranmeldung erklärt.

Weder beim Export noch Import zwischen Tschechien und Deutschland wird der Zoll aufgehoben.

Welche Änderungen sind in Bezug auf Intrastat (Meldung im Außenhandel) dem Zollamt in Tschechien anzuzeigen?

Die Angaben im Intrastat (Meldung im Außenhandel) ausweisende Meldeeinheit hat dem tschechischen Zollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen:

  • jede Pflicht, Angaben im Intrastat auszuweisen, bei Erreichen des Ausweisschwellenwert sowohl für ausgeführte, als auch für eingeführte Ware (durch die „Anmeldung der Meldeeinheit“),
  • Beendigung der Pflicht, Angaben im Intrastat auszuweisen, da der Ausweisschwellenwert im vorangegangenen Jahr nicht erreicht wurde, falls die Meldeeinheit die einfache Meldung genutzt hat,
  • Änderung der Kontaktdaten,
  • Änderung des Ansprechpartners und ihrer Angaben (z. B. Telefonnummer, E-Mailadresse).

Zur richtigen Einstellung der Ausweispflicht im von Zollbehörden verwalteten Register wird empfohlen, dem Zollamt weiter anzuzeigen:

  • die Beendigung der Gültigkeit der Umsatzsteuernummer ID-Nummer in Tschechien,
  • eine Änderung (Umwandlung) ihrer Handelsfirma (Fusion, Aufteilung usw.).

Da es für Exporte und Importe zwischen Tschechien und Deutschland kein Zoll gilt, muss man beim Handel mit Tschechien diesbezüglich dem tschechischen Zollamt nichts melden.

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