11.7.2025

Neues Umsatzsteuerformular in der Slowakei ab dem 1. Juli 2025: Was ändert sich?

Ab dem 1. Juli 2025 gilt in der Slowakei ein neues Muster des Umsatzsteuerformulars (Mehrwertsteuererklärung). Die erste Erklärung im neuen Format wird für das Steuerzeitraum Juli 2025 (monatliche Steuerpflichtige) bzw. das 3. Quartal 2025 (vierteljährliche Steuerpflichtige) eingereicht. Welche konkreten Änderungen sind zu beachten?

1. Drei Seiten statt zwei

Das neue Formular wurde von zwei auf drei Seiten erweitert. Während die erste Seite weitgehend unverändert bleibt, wurden die zweite und dritte Seite grundlegend überarbeitet:

  • Seite 2 – konzentriert sich auf die Steuerberechnung, z. B. im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens beim Import,
  • Seite 3 – beinhaltet Angaben zum Vorsteuerabzug und zum endgültigen Steuerergebnis.

2. Reverse-Charge beim Import von Waren (§ 84a)

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft das neue Pflichtverfahren des Reverse-Charge beim Import von Waren aus Drittländern gemäß § 84a des slowakischen Umsatzsteuergesetzes. Für bestimmte Steuerpflichtige entfällt ab Juli 2025 die Pflicht zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer an das Zollamt – diese wird nun direkt in der Umsatzsteuererklärung erklärt und verrechnet.

Dafür wurden neue Felder im Formular eingeführt, z. B.:

  • 11e, 12e, 23c – zur Angabe der Steuer auf den importierten Warenwert,
  • zusätzliche Felder zur Unterscheidung der anzuwendenden Steuersätze.

Ziel dieser Regelung ist eine Vereinfachung des Verfahrens sowie eine verbesserte Liquidität für Unternehmer durch sofortigen Vorsteuerabzug.

3. Zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze

Das neue Formular berücksichtigt, dass ab dem 1. Juli 2025 in der Slowakei zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten:

  • 19 % – z. B. für ausgewählte Lebensmittel oder medizinische Produkte,
  • 5 % – neu z. B. für Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen oder Zeitungen.

Im Formular sind jetzt separate Felder für die jeweiligen Leistungen mit dem entsprechenden Steuersatz vorgesehen.

4. Anwendung des neuen Formulars

  • Das neue Formular gilt ab dem Steuerzeitraum Juli 2025 (für monatliche Steuerpflichtige) bzw. ab dem 3. Quartal 2025 (für vierteljährliche).
  • Für nachträgliche Erklärungen für Zeiträume bis einschließlich Juni 2025 ist weiterhin das bisherige Formular (gültig ab 1. 1. 2021) zu verwenden.
  • Offizielle Bezeichnung des neuen Formulars: MF/007833/2025-731
  • Erreichbar unter https://www.financnasprava.sk/sk/elektronicke-sluzby/verejne-sluzby/katalog-danovych-a-colnych/katalog-vzorov-tlaciv

Author:

Ondřej Hrubý

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