Ab dem 1. Juli 2025 gilt in der Slowakei ein neues Muster des Umsatzsteuerformulars (Mehrwertsteuererklärung). Die erste Erklärung im neuen Format wird für das Steuerzeitraum Juli 2025 (monatliche Steuerpflichtige) bzw. das 3. Quartal 2025 (vierteljährliche Steuerpflichtige) eingereicht. Welche konkreten Änderungen sind zu beachten?
Das neue Formular wurde von zwei auf drei Seiten erweitert. Während die erste Seite weitgehend unverändert bleibt, wurden die zweite und dritte Seite grundlegend überarbeitet:
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft das neue Pflichtverfahren des Reverse-Charge beim Import von Waren aus Drittländern gemäß § 84a des slowakischen Umsatzsteuergesetzes. Für bestimmte Steuerpflichtige entfällt ab Juli 2025 die Pflicht zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer an das Zollamt – diese wird nun direkt in der Umsatzsteuererklärung erklärt und verrechnet.
Dafür wurden neue Felder im Formular eingeführt, z. B.:
Ziel dieser Regelung ist eine Vereinfachung des Verfahrens sowie eine verbesserte Liquidität für Unternehmer durch sofortigen Vorsteuerabzug.
Das neue Formular berücksichtigt, dass ab dem 1. Juli 2025 in der Slowakei zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten:
Im Formular sind jetzt separate Felder für die jeweiligen Leistungen mit dem entsprechenden Steuersatz vorgesehen.