19.11.2025

Umsatzsteuer und Intrastat für Online-Händler: was zu beachten ist, wenn Sie Lager in Tschechien und der Slowakei nutzen

Einfache Umsatzsteuer- & Intrastat-Compliance für E-Commerce in Tschechien und der Slowakei

Wir unterstützen Online-Händler bei einer einfachen, sicheren und rechtskonformen Abwicklung der Umsatzsteuer und Intrastat-Pflichten im Zusammenhang mit Tschechien und der Slowakei.
Pflichten können nicht nur dann entstehen, wenn Sie Waren an Kunden in diesen Ländern verkaufen, sondern auch dann, wenn Sie Lager in Tschechien oder der Slowakei nutzen (z. B. im Rahmen von Fulfilment-Programmen von Marktplätzen).

Wir arbeiten direkt mit den Daten aus Marktplätzen, Ihrem Online-Shop und von Logistikdienstleistern und erstellen für Sie die notwendigen Umsatzsteuer- und Intrastat-Meldungen, damit Sie Ihre Zeit in das Wachstum Ihres Geschäfts investieren können – statt in das Studium lokaler Steuervorschriften.

USt- und OSS-Registrierung

Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell (Warenströme, Nutzung lokaler Lager, Marktplätze) und wählen die für Sie passende Form der Umsatzsteuerabwicklung. Wir registrieren Ihr Unternehmen für die Umsatzsteuer oder das OSS-Verfahren in Tschechien oder der Slowakei, wenn dies nach lokaler Rechtslage erforderlich ist – einschließlich der Fälle, in denen Sie Waren ausschließlich in tschechischen oder slowakischen Lagern vorhalten und von dort an Kunden in andere EU-Länder versenden.

Wir übernehmen die Verantwortung für einen korrekten und sicheren Registrierungsprozess bei den Finanzbehörden, damit Sie sich auf das Skalieren Ihres Geschäfts konzentrieren können – ohne unnötigen Verwaltungsaufwand.

Erstellung und Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärungen

Wir stellen die inhaltliche Richtigkeit und fristgerechte Abgabe Ihrer tschechischen und slowakischen Umsatzsteuer- und OSS-Erklärungen sicher.

Sie können sich verlassen auf:

  • korrekt verarbeitete Daten aus Marktplätzen, Ihrem Online-Shop und Lagerbewegungen,
  • präzise Umsatzsteuerberechnungen im Einklang mit dem tschechischen und slowakischen Steuerrecht,
  • fristgerechte Übermittlung aller Erklärungen für die jeweiligen Meldezeiträume.

Intrastat-Registrierung und -Meldungen

Die Nutzung von Lagern in Tschechien oder der Slowakei oder der Versand von Waren über EU-Binnengrenzen kann Intrastat-Meldepflichten auslösen – auch dann, wenn Sie gar keine Kunden in Tschechien oder der Slowakei haben.

Wir:

  • prüfen, ob und wann Ihr Unternehmen die jeweiligen Intrastat-Meldeschwellen überschreitet,
  • übernehmen die Registrierung für Intrastat in Tschechien und/oder der Slowakei,
  • erstellen und übermitteln Intrastat-Meldungen auf Basis Ihrer Verkaufs- und Logistikdaten,
  • sorgen dafür, dass Intrastat-Meldungen mit Ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung und den tatsächlichen Warenströmen übereinstimmen.

So stellen wir sicher, dass sowohl Ihre steuerlichen als auch Ihre statistischen Verpflichtungen konsistent erfüllt werden.

Vermeidung von Verspätungen und Sanktionen

Durch die Zusammenarbeit mit uns behalten Sie alle Fristen für Umsatzsteuer und Intrastat im Blick. Wir überwachen Fälligkeiten, bereiten die notwendigen Erklärungen und Meldungen vor und helfen Ihnen, das Risiko von Strafen wegen verspäteter oder fehlerhafter Abgaben zu vermeiden.

Author:

Zuzana Antošová

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